Betreibungsfachmann/-frau mit aargauischem Fachausweis

Die in einem Betreibungsamt anfallenden Aufgaben und Pflichten sind vielseitig und anspruchsvoll. Betreibungsfachleute stehen im Spannungsfeld zwischen Gläubigerinteressen, Schuldnerschutz und Drittansprüchen.

 

Fundiertes Fachwissen und der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Ermessensspielraum sind die Werkzeuge, um diese unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, sind gesicherte Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und der Rechtsprechung, Verhandlungsgeschick und psychische Belastbarkeit Grundvoraussetzungen.

Ausbildungsziel

Der Speziallehrgang bereitet Sie gezielt auf die Prüfung zur Erlangung des Fachausweises vor, welcher gemäss §4 des EG SchKG des Kantons Aargau Anstellungsvoraussetzung ist. Dieser Speziallehrgang ist von der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau ausdrücklich anerkannt. Diese Weiterbildung vermittelt und vertieft die Kenntnisse und Fähigkeiten, um ein Betreibungsamt zum Wohle aller Beteiligten zu führen.

Nach dem berufsbegleitenden Studium, sind Sie für heutige und künftige Aufgaben auf einem Betreibungsamt gut vorbereitet. Sie werden in der Theorie sowie anhand von Fallstudien mit dem Führen eines Betreibungsamtes vertraut gemacht.

Der Unterricht in der Klasse wird durch Selbststudium nach eigenem Bedarf ergänzt. Die Verteilung des Unterrichtsstoffes auf thematische Module ermöglicht es Ihnen, sich auf die einzelnen Fachgebiete zu konzentrieren.

Inhalt

Einführung (2 Lektionen)

› Umgang mit Gesetzen
› Ausbildungsziel
› Ausbildungskonzept
› Prüfungskonzept
› Organisation

Zivilgesetzbuch (17 Lektionen)
› Grundzüge Personen-, Familien- und Erbrecht
› Sachenrecht

Obligationenrecht (17 Lektionen)
› allgemeine Bestimmungen
› einzelne Vertragsverhältnisse
› Gesellschaftsrecht
› Handelsregister

Staatsrecht (2 Lektionen)
› Besonderheiten des Staatswesens Schweiz
› Parlament
› Regierung
› Gewaltentrennung
› Staatsrechtspflege

Schweizerische Zivilprozessordnung (3 Lektionen)
› richterliche Behörden
› sachliche Zuständigkeit
› örtliche Zuständigkeit
› allgemeines Verfahrensrecht
› ordentliches Verfahren
› summarisches Verfahren

Betreibungs- und Konkursdelikte (2 Lektionen)
› objektive Strafbarkeitsbedingungen
› die verschiedenen Betreibungs- und Konkursdelikte
› Anzeigerecht/Anzeigepflicht
› Gerichtsstand

Schuldbetreibung und Konkurs I – das Einleitungsverfahren (20 Lektionen)
› allgemeine Bestimmungen
› Einführungsgesetz des Kantons Aargau zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
› Schuldbetreibung
› Beseitigung des Rechtsvorschlages
› die verschiedenen Betreibungsarten

Schuldbetreibung und Konkurs II – das Pfändungsverfahren (20 Lektionen)
› Fortsetzung der Betreibung
› Vollzug der Pfändung (Umfang, Schätzung, Wirkung)
› unpfändbare Vermögenswerte
› beschränkt pfändbares Einkommen
› das betreibungsrechtliche Existenzminimum
› Sicherung der Pfändungsrechte
› Ansprüche Dritter (Widerspruchsverfahren)
› die Pfändungsurkunde

Schuldbetreibung und Konkurs III – das Verwertungsverfahren im Allgemeinen und bei beweglichen Sachen und Forderungen im Besonderen (7 Lektionen)
› Verwertungsaufschub
› Versteigerung
› Deckungsprinzip
› Freihandverkauf
› Forderungsüberweisung
› besondere Verwertungsverfahren
› Verteilung des Verwertungserlöses
› Verordnung über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG)

Schuldbetreibung und Konkurs IV – das Verwertungsverfahren bei Grundstücken (18 Lektionen)
› Verordnung des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG)
› Mietzinssperre
› Verwaltung von Liegenschaften
› Lastenverzeichnis und Steigerungsbedingungen
› Versteigerung / Freihandverkauf
› Doppelaufruf
› Zuschlag Anmeldung Grundbuch
› Verteilung des Verwertungserlöses und der Erträgnisse

Schuldbetreibung und Konkurs V – das Konkursverfahren (5 Lektionen)
› Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung
› Konkursrecht
› Konkursverfahren

Schuldbetreibung und Konkurs VI – vorsorgliche Sicherungsmassnahmen (5 Lektionen)
› Arrest
› besondere Bestimmungen über Miete und Pacht (Retention)

Schuldbetreibung und Konkurs VII – die Anfechtung (2 Lektionen)
› Zweck und Aktiv- und Passivlegitimation
› die verschiedenen Arten der Anfechtung
› Rechtswirkungen

Schuldbetreibung und Konkurs VIII – das Nachlassverfahren (3 Lektionen)
› Nachlassstundung
› Nachlassverfahren
› einvernehmliche private Schuldenbereinigung
› Notstundung

Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (2 Lektionen)

Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) (1 Lektion)

Eigentumsvorbehalt/Viehverschreibung (1 Lektion)
› Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte
› Auszug aus der Verordnung des Bundesrates über die Viehpfändung

Die Buchführung des Betreibungsamtes (13 Lektionen)
› Kontenplan / Bilanz / Erfolgsrechnung
› Bilanz- und Erfolgsanalyse
› Mittelflussrechnung
› EDV-Weisungen des Kantons Aargau

Gebührenverordnung zum SchKG (3 Lektionen)
› Aufbau und Struktur
› Anwendung nach Arbeitsabläufen

Fallstudien an 5 Halbtagen (25 Lektionen)

Repetition ZGB/OR (5 Lektionen)

Intensivseminar/Repetition (17 Lektionen)

Beschrieb

Die in einem Betreibungsamt anfallenden Aufgaben und Pflichten sind vielseitig und anspruchsvoll. Betreibungsfachleute stehen im Spannungsfeld zwischen Gläubigerinteressen, Schuldnerschutz und Drittansprüchen.

Fundiertes Fachwissen und der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Ermessensspielraum sind die Werkzeuge, um diese unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, sind fundierte Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und der Rechtsprechung, Verhandlungsgeschick und psychische Belastbarkeit Grundvoraussetzungen. Fundiertes Fachwissen und der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Ermessensspielraum sind die Werkzeuge, um diese unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen.

Sie werden in der Theorie sowie anhand von Fallstudien mit dem Führen eines Betreibungsamtes vertraut gemacht. Sie sind zu aktiver Mitarbeit aufgefordert. Der Unterricht in der Klasse wird durch Selbststudium nach eigenem Bedarf ergänzt.

Die Verteilung des Unterrichtsstoffes auf thematische Module ermöglicht es, sich auf die einzelnen Fachgebiete zu konzentrieren.

Hinweise

Anmeldeschluss für den Lehrgang
31. Mai 2024 (Eine Aufnahme danach kann nicht garantiert werden.)

Vorkenntnisse auf dem Level KV-E-Profil EFZ im Bereich Rechnungswesen sind von Vorteil. Zur Auffrischung (je nach Vorkenntnissen) empfehlen wir unsere Intensivtrainings Rechnungswesen.

Vorkurs Finanz- und Rechnungswesen Modul 1 (12 Lektionen)
Vorkurs Finanz- und Rechnungswesen Modul 2 (27 Lektionen)
Vorkurs Finanz- und Rechnungswesen Modul 3 (27 Lektionen)

Dieser Speziallehrgang dauert 12 Monate und ist von der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau ausdrücklich anerkannt.

Preisinfo

Der Preis versteht sich inkl. Skripte der Referenten, ohne Bücher, inkl. Intensivseminar, ohne Übernachtungskosten.

Der Kaufmännische Verband Aarau-Mittelland unterstützt die Weiterbildung seiner Mitglieder.
So profitieren Sie von 10 % Rückerstattung auf Ihre Weiterbildungskosten (max. CHF 100.00 pro Kalenderjahr). Für die Rückerstattung wenden Sie sich direkt an info@kfmv-aarau-mittelland.ch.

Prüfungen

Prüfungsgebühren
CHF 1000.00 gemäss §13 der Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zu Führung eines Betreibungsamtes (SAR 231.211)

Prüfungstermin
Die Prüfung findet im November 2025 statt.

Fachausweis
Der Fachausweis wird nach dem Bestehen der gesamten Prüfung des Kanton Aargaus überreicht.

Zulassungsbedingungen gemäss der Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises zur Führung eines Betreibungsamtes (SAR 231.211)

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer gemäss §1 der Verordnung eine vollständige Anmeldung einreicht und gemäss § 2 eine hinreichende praktische Tätigkeit nachweisen kann sowie 90 % des Unterrichts besucht hat.

Eine hinreichend praktische Tätigkeit liegt vor, wenn sich die Kandidatin oder der Kandidat über eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Betreibungsbeamtin/-beamter mit einem provisorischen Fähigkeitsausweis oder über eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Stellvertreterin oder Stellvertreter ausweist.

Alle übrigen Kandidaten/-innen haben sich über eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf einem Betreibungsamt auszuweisen sowie eine Empfehlung der vorgesetzten Betreibungsbeamtin oder des vorgesetzten Betreibungsbeamten vorzulegen.

Organisation

Fachbeirat

  • Dr. Meinrad Vetter, Oberrichter, Präsident der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission, Aarau
  • Manuela Louro, Leiterin Betreibungsinspektorat des Obergerichts, Schuldbetreibungs- und Konkurskommission, Aarau
  • Dino Crameri, Obergericht Kanton Zürich
  • Debora Meneghini, Betreibungsamt Reinach
  • Nicolai Graf, Betreibungsamt Muri+
  • Nicolas Aventaggiato, HKV Aarau

Dozierende

Roger Baumberger
Dr. Roger Baumberger
Inhaber/Partner Baumberger & Frey Rechtsanwälte
Stephan Boesch
Stephan Boesch
Fachmann Betreibung und Konkurs
Maria Küng
Maria Küng
Treuhandtätigkeit im Bereich Rechnungswesen
Dragan Mitrovic
Dragan Mitrovic
Betreibungsfachmann
Felix Peter
Felix Peter
Andrea  Schatzmann
Andrea Schatzmann
Betreibungsfachfrau
Reto Spörri
Reto Spörri
Betreibungsfachmann
Tanja Stutz
Tanja Stutz
Betreibungsfachfrau

Hirslanden Fitness-Abo

Kooperation mit dem Hirslanden Training HKV

Die HKV und die Hirslanden Training Aarau kooperieren im Sinne von "Körper, Geist und Seele"

Hisland

Ab sofort werden die Mitarbeitenden der HKV sowie diejenigen der Hirslanden Training Aarau profitieren können.

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Die Hirslanden Klinik Aarau bietet für die rund 500 Mitarbeitenden (inkl. Fachleitung, Dozenten und Lehrer) der HKV folgende Reduktionen an:
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Die Studierenden müssen sich bei der Buchung lediglich mit einem gültigen Studentenausweis der HKV ausweisen können.
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Durchführung folgt