Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann können Absenzen entschuldigt werden?
Bei Krankheit und Unfall, bei der Teilnahme an überbetrieblichen Kursen (üK) und bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. Gerichtstermin, militärische Aushebung, Feuerwehr).
Wann können Absenzen nicht entschuldigt werden?
Bei Arbeitsandrang im Betrieb, bei Ferien während der Schulzeit, sportlichen Anlässen, Familienangelegenheiten und Fahrprüfung usw.
Siehe unter: «Wann muss ich ein Urlaubsgesuch stellen?»
Was muss ich machen, wenn ich länger als 2 Wochen den Unterricht nicht besuchen kann?
Wer mehr als zwei Schulwochen verpasst, teilt dies dem Sekretariat schriftlich oder telefonisch mit und stellt ein Arztzeugnis zu.
Wann muss ich ein Urlaubsgesuch stellen?
Spätestens 10 Tage vor Beginn des Ereignisses (Beispiele dafür sind: Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Teilnahme an einem Betriebsausflug, aktive Teilnahme an einem kulturellen oder sportlichen Anlass, dringende Familienangelegenheiten, usw.).
Downloads
- Antrag Dispensation Fremdsprachenunterricht (108.5 KB)
- Entschuldigungsformular, HKV Aarau (196.24 KB)
- Antrag Abwesenheit Pflichtunterricht (Vorausabsenz) (165.88 KB)
- Sportdispensationsgesuch (157.39 KB)